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Wir bieten schnelle unbürokratische Hilfe.
Finanzielle und materielle Hilfen müssen allerdings beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder und Jugendlichen in Reinheim wohnen.
Gefördert werden können:
1. Kinder von Familien, die Unterstützung nach SGB II oder XII (Sozialgesetzbuch), ALG II (Arbeitslosengeld) beziehen.
2. Kinder von Familien mit einem Haushaltseinkommen unter bestimmten Grenzen (Armutsgrenze).
| Förderantrag zum Ausdrucken und Ausfüllen | |
| Förderantrag | Nachweis Haushaltseinkommen (Nur erforderlich bei Anträgen nach Punkt 2.) |
| Förderantrag zum Ausfüllen am PC und dann ausdrucken | |
| Förderantrag | Nachweis Haushaltseinkommen (Nur erforderlich bei Anträgen nach Punkt 2.) |
| Sie möchten unseren Verein unterstützen? Wir freuen uns über jedes neue Mitglied. | |
| Aufnahmeantrag | |
| Die Satzung unseres Vereins kann hier heruntergeladen werden | |
| Satzung | |

